Private Haftpflicht

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer unddie mitversicherten Personen anderen zufügen.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken ab, denen man als Privatperson ausgesetzt ist.

Denn der Gesetzgeber schreibt im  & 823, Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

“Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet”.

Haftpflicht bedeutet folglich die Verpflichtung zum Schadenersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. Das heißt, dass eine Person für den durch sie entstandenen Schaden aufkommen muss.

Die Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden zu haften, kann unter Umständen ein Leben lang in unbegrenzter Höhe bestehen. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, sollte eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Schadenersatzansprüche können vor allem bei Personen- und Sachschäden leicht in die Zehntausende gehen oder gar darüber hinaus. Es ist daher empfehlenswert, eine hohe Deckungssumme zu wählen.

Mit Privathaftpflichtversicherung  sind Sie auf der sicheren Seite.

Unteren link kopieren und schnell berechnen:

https://www.vhv.de/lp/phv-kampagnenseite?iVMNr=053186-000