Berufs-Erwerbsunfähigkeit

Kein Beruf ist ohne Risiko!

Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit wesentlich, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg – und das führt in der Regel zu drastischen Veränderungen des Alltags.

Die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, seit dem 01. Januar 2001, nur noch für Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, wer nach diesem Datum geboren ist muss privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen, um sich abzusichern. Gemäß § 240 Sozialgesetzbuch VI existiert diese nur noch in Form einer teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Ursachen

Berufsunfähigkeit muss zurückzuführen sein auf Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Diese sehr weit gefasste Formulierung bedeutet, dass im Grunde alle erdenklichen Ereignisse Ursache von Berufsunfähigkeit sein können.

Auswirkungen

Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin auszuüben. Auch darf er nicht in der Lage sein, einen anderen Beruf auszuüben, der seiner „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht und der seine „bisherige Lebensstellung“ sichern könnte.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben. Damit ähnelt sie der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat der bisher ausgeübte Beruf keinerlei Bedeutung, ebenso wenig das bislang erzielte Einkommen. Eine Erwerbunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch bedeutend günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt: Sie wird als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Renten-, Kapitallebens-, Fondgebundenen- oder Risikolebensversicherung angeboten.